Kirchenverwaltungswahlen 2024 für Pfarrei Litzendorf

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Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025 bis 2030 der katholischen Kirchengemeinde St. Wenzeslaus
Wahltermine
Litzendorf findet in folgenden Wahllokalen statt:
- Samstag, 23. November 2024 von 17:30 bis 20:00 Uhr im Gruppenraum unter der Kirche Pödeldorf
- Sonntag, 24. November 2024 von 9:30 bis 15:00 Uhr im Pfarrheim Litzendorf (UG)
Kandidatenliste
Für die Wahl der neuen Kirchenverwaltung hat der Walausschuss aus den eingegangen Wahlvorschlägen folgende Wahlliste zusammengestellt, die hiermit veröffentlicht wird:haben sich erfreulicherweise nachfolgende Personen bereit erklärt zu kandidieren:
Name,Vorname Alter Beruf Wohnort
- Anwander, Sebastian 44 Risikomanager Pödeldorf
- Dr. Dorscht, Julia 49 Massage-Praktikerin Melkendorf
- Herbst, Gisela 63 kaufm. Angestellte Naisa
- Holzschuh, Georg 63 Rentner Litzendorf
- Jakob, Markus 51 Immobilienfachwirt Pödeldorf
- Knoblach, Albert 75 Pensionär Litzendorf
- Kunzelmann, Waltraud 54 Verwaltungsangestellte Naisa
- Weber, Christine 45 Krankenschwester Melkendorf
- Zenk, Claudia 46 päd. Fachkraft, Litzendorf
Kindergartenleitung
Allen Kandidatinnen und Kandidaten sei bereits an dieser Stelle für Ihre Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen und zu kandidieren herzlich gedankt!
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die mit Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde Litzendorf gemeldet sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle wahlberechtigten Damen und Herren unserer Pfarrei werden aufgerufen sich möglichst zahlreich an der Kirchenverwaltungswahl zu beteiligen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl! Mit einer hohen Wahlbeteiligung wird die Bedeutung der Kirchenverwaltung gestärkt.
Wie viele Stimmen habe ich?
Es sind 6 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen. Folglich haben Sie 6 Stimmen. Jede Kandidatin/Kandidat kann nur eine Stimme erhalten. Eine Stimmenhäufung ist somit nicht möglich. Sie dürfen weniger Stimmen vergeben. Ein Stimmzettel ist ungültig, sobald mehr als 6 Kandidaten gewählt wurden. Ein Hinzufügen weiterer Namen ist unzulässig.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können bis zum Mittwoch 20. November 2024 beim kath. Pfarramt, schriftlich oder mündlich zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden. Der Wähler kann die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro persönlich abholen (lassen) oder lässt sich diese zusenden.
Der Briefwähler füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis Freitag, 22. November 2024 12:00 Uhr an das Pfarramt (zur Weiterleitung an den Wahlausschuss) oder lässt die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Norbert Wagner
Vorsitzender des Wahlausschusses