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Übersicht

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist in der Kirchengeschichte ein noch recht junges Leitungsgremium.
Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht werden sollen und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Die Hauptaufgabe ist es, den Pfarrer in allen pastoralen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Weiterhin geht es darum, das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken, Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern zu ermöglichen oder eben auch die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen und ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden.

Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen. Sie leben die Regeln der "Mitverantwortung" in der Pfarrei

  • Mitverantwortung realisiert sich in kooperativer Arbeitsweise.
  • Mitverantwortung beinhaltet grundsätzlich die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und das Mittragen der Konsequenzen einer Entscheidung.
  • Mitverantwortung erfordert Sachkenntnis, spirituelle und pastorale Bildung, sowie Ausbildung für Aufgaben der Leitung und Beratung.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?

Seit dem II. Vatikanischen Konzil in der dogmatischen Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", sowie vor allem im "Dekret über das Apostolat der Laien" wird die Notwendigkeit und Bedeutung eines Laiengremiums auf Pfarreiebene besonders betont. Die Würzburger Synode legte die Richtlinien für die Strukturen der Mitveranwortung für verschiedene Ebenen fest.

Auf der Ebene der Pfarreien ist dabei der Pfarrgemeinderat entstanden.

PGR-Sitzungen in 2026

Termine jeweils im Pfarrheim Litzendorf, 19.30 Uhr

  • 17.6.2026
  • 16.9.2026
  • 18.11.2026

Da die Sitzungen öffentlich sind, kann jeder aus der Pfarrgemeinde bei Interesse teilnehmen.