Wahl der Kirchenverwaltung 2018

Kirche verwalten - Zukunft gestalten
Kirchenverwaltungswahl 2018
Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2019 bis 2024 der katholischen Kirchengemeinde St. Wenzeslaus Litzendorf findet in folgenden Wahllokalen statt:
- Samstag, 17. November 2018 von 17:00 bis 20:00 Uhr im Versammlungsraum Kirche Pödeldorf
- Sonntag, 18. November 2018 von 9:30 bis 16:00 Uhr im Pfarrheim Litzendorf
Kandidatenliste
Für die anstehende Wahl der neuen Kirchenverwaltung haben sich folgende Personen bereit
erklärt zu kandidieren:
Name, Vorname Alter Beruf Wohnort
- Dütsch, Rainer 50 Bankbetriebswirt Naisa
- Herbst, Gisela 57 kaufm. Angestellte Naisa
- Holzschuh, Georg 57 Industriemeister Litzendorf
- Jakob, Markus 45 Immobilienfachwirt Pödeldorf
- Knoblach, Albert 69 Pensionist Litzendorf
- Schlaug, Georg 68 Rentner Litzendorf
- Wolf, Roger 54 Controller Melkendorf
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die mit Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde
Litzendorf gemeldet sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten unserer Pfarrei werden aufgerufen sich möglichst zahlreich an der Kirchenverwaltungswahl zu beteiligen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Wie viele Stimmen habe ich?
Es sind 6 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen. Folglich haben Sie 6 Stimmen. Jede/r Kandidatin/Kandidat kann nur eine Stimme erhalten. Eine Stimmenhäufung ist nicht möglich.
Sie dürfen weniger Stimmen vergeben. Ein Stimmzettel ist ungültig, sobald mehr als 6 Kandidaten gewählt wurden. Ein Hinzufügen weiterer Namen ist unzulässig.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können bis Mittwoch 14. November 2018 beim kath. Pfarramt, schriftlich
oder mündlich zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden. Der Wähler kann die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro persönlich abholen (lassen) oder lässt sich diese
zusenden.
Der Briefwähler füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis Freitag, 16. November 2018 12:00 Uhr an das Pfarramt (zur Weiterleitung an den Wahlausschuss) oder lässt die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Norbert Wagner
Vorsitzender des Wahlausschusses