Liebe Pfarrangehörige,
mir liegt die Pfarrei St. Wenzeslaus in Litzendorf sehr am Herzen. Die "Stiftung lebendige Pfarrei Litzendorf" ist ein Standbein, um finanzielle Mittel für die Erfüllung pfarrlicher Aufgaben zu gewinnen.
Gleichgesinnte können durch private Zuwendungen an die Stiftung dazu beitragen, mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen die Pfarrei St. Wenzeslaus zu unterstützen. Helfen Sie mit, gezielt nachhaltige und unabhängige pfarrliche Projekte zu fördern, wie z.B. die Seelsorge, den Erhalt kirchlicher Gebäude, die Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenhilfe und die christliche Kunst und Kultur.
Ich danke allen bisherigen und künftigen Stiftern für ihre Unterstützung und denen, die sich mit Zeit und Mühe für diese Stiftung einsetzen.
Ihr Pfarrer Marianus Schramm
Die Stiftung ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Pfarrbürgerinnen und Pfarrbürger tätig wie:
Gute Beispiele zur Erfüllung der Stiftungszwecke sind lebendige kirchliche Seelsorge in der Gemeinde sowie Erhalt und Unterhalt der Pfarrkirche
St. Wenzeslaus, der Heilig-Geist-Kirche, des Kindergartens St. Wenzeslaus und des Pfarrheims St. Wenzeslaus.
Welche Gründe können den einzelnen Bürger bewegen, hier in eine Stiftung zu spenden oder zu investieren?
Informationen hierzu erhalten Sie beim Pfarramt Litzendorf oder bei der Sparkasse Bamberg.
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen.
Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden.
Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung ist möglich.
Sie können Ihre Zuwendung an die "Stiftung lebendige Pfarrei Litzendorf" in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Die Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen.